Fair Shops

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Letzte Prüfung
01/09/2020
Status
Fair Shops Standard erfüllt
Zertifikat Nr. MusterID

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Informieren Sie sich hier zu typischen Herausforderungen im Versandhandel, geltenden Regelungen und Lösungsmöglichkeiten!

Ware kommt nicht vollständig an

Auch wenn Ware gar nicht ankommt, können sich einzelne Nachweisprobleme für den Käufer ergeben. Die (umgekehrte) Beweislast liegt hier aber eher beim Shop. Anders sieht es aus, wenn die Ware ankommt, aber nicht vollständig.

Wurde die Ware auf mehrere Sendungen aufgeteilt, sollten sich der Verlust einer einzelnen Sendung wiederum gut nachweisen lassen. Oft erhalten Sie als Kunde vorab die Informationen, dass eine Teillieferung demnächst erfolgen soll. Wird die Ware aber in einer Sendung verschickt, lassen sich fehlende Bestandteile des Einkaufs nicht einfach nachweisen.

Am Anfang stehen die Blicke in die Bestellbestätigung, die Rechnung und den Lieferschein. Ist die fehlende Ware dort nicht aufgeführt, ist der Nachweis wiederum sehr einfach. Ansonsten ist es eine Frage der „Beweisführung“ und der Kulanz der Parteien.

Bei der Kommissionierung (dem Zusammenstellen der Sendung) können Fehler passieren. Manche Versender haben aber Prüfroutinen installiert, um gerade nicht in die Situation einer unklaren Beweislage zu kommen. Vom Vier-Augen-Prinzip, dem Fotografieren der offenen Sendung vor dem Verschließen und einem automatisierten Scannen des Sendungsinhalts gibt es einige Möglichkeiten der Nachweisführung. Nicht alle sind 100% sicher, aber im Ernstfall kann der Nachweis solcher Prozesse für den Shopbetreiber sprechen.

Auf der Empfängerseite dagegen werden Sendungen sehr selten „nachweisbar“ geöffnet. Auch öffnet so gut wie kein Verbraucher (bei Unternehmen ist es anders) im Beisein des Lieferanten die Sendung. Sie erkennen die fehlende Ware evtl. auch gar nicht sofort – denn was nicht da ist, wird eben leicht „übersehen“.

Tatsächlich ist das Thema „Vollständigkeit“ der Lieferung kein einfaches Thema. Haben Verbraucher schon oft schlechte Erfahrungen gemacht, können Sie das Öffnen und Auspacken der Sendung per Video aufnehmen. So machen es bspw. Ankäufer von Gold oder Schmuck. Auf jeden Fall sollten Verbraucher auf eine Nachweisführung achten, wenn besonders teure Ware bestellt wird: Zum Beispiel mehrere Goldmünzen, teure Ersatzteile etc.

Kann ein mögliches Streitthema nicht im beiderseitigen Einvernehmen gelöst werden, läuft es darauf hinaus, wer die besseren Belege für seine Version hat.

Natürlich ist im Zusammenhang mit unvollständigen Lieferungen auch der Zustand der Versandverpackung beim Erhalt der Ware zu prüfen. Beschädigungen können ein Grund für die fehlenden Teile sein und sollten sofort dem Versanddienstleister gemeldet werden. Diese können auch per Foto gut dokumentiert werden.