Streitmoderation

Streitmoderation

Fair Shops bietet neben dem Themenportal und dem Beschwerdeservice auch die Streitmoderation an. Das Ziel der Fair Shops Streitmoderation entspricht dem der alternativen Streitschlichtung vor einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle.

Die Streitmoderation kann fallweise im Ermessen des Shopbetreibers oder als fest angebotenes Werkzeug für die Streitschlichtung angeboten werden. Im letzteren Fall kann die Streitmoderation entweder alleine durch die Kunden angestoßen werden oder nur nach Ermessen von Fair Shops im Anschluss an die Formulierung einer Beschwerde im Beschwerdeservice. Grundsätzlich trägt der Shopbetreiber die Kosten; erscheint der Anstoß der Streitmoderation durch den Kunden aber missbräuchlich – weil der Fall klar ist oder gar kein „echter“ Fall vorliegt – wird der Kunde aufgefordert, die Kosten zu übernehmen (oder den Fall nicht weiter mittels der Fair Shops Streitmoderation zu verfolgen).

Die Streitschlichtung von Fair Shops ist ebenso wie andere alternative Streitschlichtungen nicht rechtlich bindend. Vielmehr handelt es sich um eine Mediation. Das Ergebnis muss also nicht zwingend von beiden Seiten akzeptiert werden. Wenn beide Seiten akzeptieren und damit auf weitere gegenseitige Forderungen in dieser Sache verzichten, tritt die Bindung allerdings ein.

Bei Nutzung der Fair Shops Streitmoderation: Rechtliche Grundlagen gelten weiterhin

  1. Hinweis auf die OS-Plattform der Europäischen Kommission auf der Webseite
  2. Hinweis auf die Bereitschaft, ob Sie an einer alternativen Streitbeilegung nach VBSG teilnehmen – und wenn ja, Benennung dieser Stelle
  3. Bei konkreten Beschwerden von Verbrauchern: Hinweis auf obige Punkte, auch wenn Sie nicht bereit sind, teilzunehmen

Bitte beachten Sie, dass es Ausnahmen zu obigen Informationspflichten gibt sowie zwingende Teilnahmevorschriften.

Ablauf der Fair Shops Streitmoderation

Die Streitmoderation wird über die ID-Seite des Shops angestoßen. Initiiert wird die Streitmoderation über das Ausfüllen des Fallformulars. Über dieses erfolgt eine erste Einstufung des Falls, insbesondere des Problemfeldes.

Nach der Einstufung des Falles werden die dem Fall zugrundeliegenden Unterlagen sowie die erforderlichen Daten zur Nachvollziehbarkeit (Kundennummer, Bestellnummer, Daten, etc.) erhoben. Schlussendlich wird eine Beschreibung des Problems aus Sicht des Antragstellers erfragt.

Um zu vermeiden, dass eine Partei nach einem erfolglosen Versuch bei einer anderen Schlichtungsstelle nochmals eine weitere Schlichtungsstelle (also Fair Shops) anruft, wird dies im Fallformular abgefragt. Ist dies der Fall, muss die Schlichtung vom Antragsteller bezahlt werden.

Vom Antragsteller wird ebenfalls verlangt, dass er in der Sache die Gegenseite bereits mit seinem Anliegen konfrontiert hat und dass dieser Versuch erfolglos geblieben ist. Auch hierzu werden die Basisdaten erhoben.

Mit dem Absenden des Falles wird der Shopbetreiber vom Eingang des Falles informiert. Der Antragsteller erhält eine Eingangsbestätigung und ein Fair-Shops-Streitschlichter meldet sich nach Sichtung des Falles mit weiteren Informationen bzw. Nachfragen – beim Antragsteller oder dem Shopbetreiber.

Je nach Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen bzw. des Zeitraumes zur Beibringung dieser Unterlagen kann sich die Bearbeitung bis zu einem Lösungsvorschlag hinziehen. Ohne besondere Verzögerungen streben wir einen Zeitraum von max. 2 Wochen an.

Als Streitschlichter wird nur geschultes und qualifiziertes Personal eingesetzt und es gibt ein internes Vier-Augen-Prinzip. Jeder Fall wird also von mindestens zwei Personen beurteilt. Beiden Parteien wird sodann eine Lösung vorgeschlagen.

Basis der Fair-Shops-Streitmoderation

Die Grundlagen unserer Streitmoderation sind der Fair-Shops-Standard, das Prinzip der Fairness und die grundlegende Rechtslage. Wir bemühen uns um eine ausgewogene, angemessene Lösung.

Informationen sind unser Schlüssel zur Lösung und bestimmen das Prinzip „Fairness“: Wenn zu bestimmten Bedingungen oder Eigenschaften vorab gut informiert wird, können diese im Nachhinein nicht bemängelt werden – und umgekehrt. Wenn bestimmte Bedingungen als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können (Stichwort „durchschnittlicher Verbraucher“), können diese im Nachhinein nicht bemängelt werden – und umgekehrt.

Weitere Basisprinzipien der Fair Shops Streitschlichtung sind zum Beispiel

  1. Gesetze bzw. die geltende Rechtslage bilden die Basis unserer Überlegungen
  2. Absprachen und Verträge sind einzuhalten
  3. Für Verbraucher als Kunden gelten andere Maßstäbe als für Unternehmer als Kunden